DER OBERSTAATSANWALT     z.Z. Günburg, den 2. November 1960
beim Landgericht Ffm.
- Sonderkommission -
Az.: 4 Js 444/59

Vernehmung

Vorgeladen erscheint der Hilfsarbeiter Kraftfahrer

Richard Böck,
(Pers. Bl. 439 a d.A.)

und macht ergänzend folgende Angaben:

Ich wurde bereits am 5.2.59 von Beamten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg - Sonderkommission - Zentrale Stelle - zu meiner Dienstzeit als SS-Angehöriger im Konzentrationslager Auschwitz eingehend vernommen (s. Bl. 439a - 455 d.A.).

Mir wurde soeben meine Vernehmung nochmals vorgelesen, und ich kann noch folgende Angaben ergänzend machen:

Als ich im Jahre 1941 nach Auschwitz kam, wurde ich zur Fahrbereitschaft kommandiert. Die Einheit nannte sich damals offiziell "Fahrbereitschaft - Verwaltung". Etwa Anfang des Jahres 1944 wurde die Fahrbereitschaft in "Wehrmachtsfahrbereitsschaft" umbenannt, weil wir zu diese Zeitpunkt einer Wehrmachtsdienststelle unterstellt wurden.

1941 war die Fahrbeitschaft noch nicht sehr stark und bestand aus nur etwa 10 - 12 SS-Leuten, denen 6 - 7 Lkw.s, der PKW des Kommandanten, 2 weiters Kübelwagen, 2 - 3 Pkw.s und 3 - 4 Kräder zur Verfügung standen.

Im Laufe der Jahre wurde die Fahrbereitschaft wesentlich vergrößert. Zuletzt bestand die Fahrbereitschaft aus ca. 40 SS-Leuten, ca. 40 Lkw.s, 8 Pkw.s, 2 Sanitätskraftwagen (1 Häftlingssanka und 1 Sanka für die SS-Truppe.) und mehrere Kräder.

Der Leiter der Fahrbereitschaft war der SS-Hauptscharführer

Konrad Wiegand,

der im Jahre 1943 zum SS-Understurmführer befördert wurde. Ich weiß nicht, woher er stammte, aber es hatte sich herumgesprochen, daß er aus der Gegend vom Kassel kommen würde. Ihm unterstand die Fahrbereitschaft von 1941 bis zur Evakuierung des Lagers.

Sein Stellvertreter war der SS-Oscha.

Willi(?) Oppermann,

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