Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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Die Deportation nach dem Osten 1st eine andersgeartete und
schärfere ~ßnBbme als die gewöhnliche Ver8ch1c~,ng in ein
Konzentrationslager. Um ihre DurchfUhMmg 1st die Dienst-
stelle BrUssel der Sicherheitspolizei und des SD zu er-
suchen. Die Verhän~,ng der Scbutzheft 1st in diesem Falle
nicht erforderlich. Die Art der DurohfUbrung der Deportation
wird der anordnenden Stelle mitgeteilt, ist aber 1m Ubrigen
geheim zu halten.
Es wird gebeten, auf den Unterschied zwischen der Verbrin~IDg
in ein Konzentrationslager und einer Deportation in die Oat-
gebiete zu achten; eine VerBch1c~'Dg in das Reich 1st auf
keinen Fall als Deportation zu bezeichnen.
,
+ CDJC. CD1CVI-3
31. Oktober 1942
Für den ~11tärb.fehl8baber in
Belgien und 5ordtrenkre1ch
Der Militirverwaltllng8che.r
Im Auftrag:
gez.: F r 0 1 t z h e 1 m
822 Deportierte darunter 50 K1nder
50 Uborlabende
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31. Oktober 1942
874 Deportierte darunter 87 Kinder
35 Uberlebende
,