Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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von verschiedener Seite bezeugte Tatsaohe, daß er jüdische
Häftlinge mißhandelt habe (vgl. Kirsch XIII 1515i Da1l1merie
XII 2378), rechtfertigt unter diesen Umständen den vor-
läufigen Schluß, daß er die Taten des RSHA auch aus Rassen-
haß unterstützt bat.
IV. Fiel1tz
Soweit das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens
gegen Fielitz abgelehnt hat, 1st die sofortige Beschwerde
der Staatsanwaltschaft unbegründet. Der Senat verneint den
hinreichenden Tatverdacht (§ 203 StPO) insoweit 1m wesent-
lichen schon aus objektiven Grffnden.
Der Bundesgerichtsho:f (NJW 1969, 2056) hat die rechtliche
Annebme eines Massenverbrechens 1m Zusammenhang mit den
llassentötnngen in Auschwitz ausdrücklich abgelehnt. Nicht
jeder, der in das Vernichtungsprogramm der nationalsozia-
listischen Machthaber eingegliedert war lind in diesem Rahmen
irgendwie tätig wurde, ist schon damit an den Morden objek-
tiv beteiligt und :für alles Geschehen rechtlich mitverant-
wortlich. PUr die Strarbarkeit kommt es vielmehr darauf
an, ob er die Tötung bestimmter (wenn auch nicht notwendi-
gerweise namentlich bekannter) Opfer (durch ein Tun oder
pflichtwidriges Unterlassen) konkret gefördert hat. Daß
Fielitz das getan hat, läßt sich voraussichtlich nicht mit
der Sicherheit beweisen, die fUr eine Verurteilung 1m straf-
verfahren notwendig ist.
Fielitz war seit April oder Mai 1943 Leiter dor AUSond1enat-
stolle Antwerpen de. Bda in BrUoael (F1elitz III 398 f.
und X 1821; Obmstedt X 1848). Al. er seinen Dienst in Ant-
werpen antrat, waren schon ungefäbr 20.000 Juden aus dem
Bereich das :Mili tärbefehl.shabers für Belgien und Nordfl'flDk-
reich vOlwiegend naoh AU8ch~tz versohl.eppt worden. Vom
31. Juli 1943 bis zum 31. Juli 1944 haben noch weitere secha
Transporte (Nm. 21 - 26), darunter ein Doppeltransport