Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
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schluß. Die Transporte wurd81- mit Ausnabme des ersten -
dort abgefertigt (Kaiser X 1868). Die Transportbegleitnng
oblag einem Kommendo der Schutzpolizei aus DeutschlAnd,
bestehend aus einem Offizier und 15 llpnn. Diesem Kommando,
das jeweils anreiste, wurden zur Verstär~Jng Soldaten der
\'/achkompan1e der Dienststelle BrUaael beigegeben (Frank
XII 2329 f.). Sie machten die Fahrt bis zur deutschen Grenze
mit (Hofmeister VI 1109; Boden VI 1167; Böhlich VII 1353;
Sernnelbauer VIII 1474; Lauer VIII 1561 f.; Koep! VIII 1580;
Frank XII 2)29 f.). Anlaß für diese Verstär~lng war offen-
bar ein Uberfall, den eine jüdische Vliderstandsorganisation -

das Comite de Defense des Juifa - im April 1943 auf einen
der DeportatioDszUge verübt hatte. Bei diesem Anschlag
.flohen viele Gefangene aus den \laggons (Bericht der bel-
giachen Kriegsverbrechenkomm1ssion, Seite 22 - BA V).
Die ~ngehörigen des Begleitkommandos hatten Schießbefehl,
lind viele der Fliehenden wurden erschossen (Gitel Sendyk
II 229 ff.). Die Dienststelle Brüssel meldete den Abgang
der Transporte aus ruecheln sofort d\U'ch l~ernschreiben dem
RSHA (Uarkwald VIII 1556; Frank XII 2331; vgl. die Richt-
linien vom 20. Februar 1943 - BA 11 unter 11 b). Das RSHA
benachrichtigte das Konzentrationslager Auschwitz, wo die
Züge nach mehrtägiger Fahrt eintrafen. Dort fflbrte der \/eg
der meisten Verschleppten nach den bekannten Selektionen
von der Entladerampe unmittelbar in die Gaskarranern des
Vernicht1lngslagers (vgl. Höss IUT XI 442 und 460; Übersicht
über die Zahl der vergasten Opfer aus Belgien in BA IV
Hülle BI. 220). Hur die relativ wenigen, die man fUr Ar-
beitszwecke aussonderte, erhielten eine Häftlingsnmnmer
und wurden in das Konzentrationslager aui'genommen.
b) Aber nicht nur der Behördenapparat des BdS, der Ehlers
unterstand, hat die Deportationen in der oben beschriebenen
\leise gefördert. Ehlers "ar auch selbst damit befaßt, BO
daß er hinreichend verdächtig ist, objektiv Uordbeihilfe
nicht n\U' durch Unterlassen geleistet zu haben, Dondern dar-