Die Endlösung der Judenfrage
in Belgien : Dokumente

Serge Klarsfeld et Maxime Steinberg (éds.)

The Beate Klarsfeld Foundation, Paris 1980.
Reproduction interdite sauf pour usage personnel

Page 123SommairePage 125
        

Page 124

        

Le texte qui suit, correspondant à la page affichée, a été généré automatiquement par un programme de reconnaissance optique de caractères et comprend des imperfections qui seront corrigées au fil du temps.

The following text has been extracted from the displayed page by an OCR program. It is very imperfect for the moment but will be improved with time.

- 124 -

besetzten Niederlanden) ureigenste Domäne der Dienststelle
des BdS. DafUr sprechen nicht nur viele Zeugenaussagen
(vgl B. Heym VII 1268 f.; v. Babn VII 1284 ff., 1290,
1292 und XI 2072; Orth XIII 2433; Bru:nner XIII 2484;
v. Crausheer BA VII Er. 68), Bondern auch andere Beweisan-
zeichen. So ;tUbrte zum Beispiel der J4.111tärbefehlshaber in
seinem Tät1gkeitsberloht Nr. 20 vom 1. Juni 1942 (VII 123.3
und 1288 t BA I 178) aus: Die Judenges8tzgebnng in Belgien
sei abgeschlossen. Der nächste Sohritt sei nunmehr die Eva-
kuie~,ng der Juden aus Belgien, die jedoch "nicht von hier
BUS, sondern nur 1m. Zuge der allgemeinen Planung von den
zustJixxUgen ReiohBstellen veran1aßt werden" könne. Als die
Deportationen in vollem Gange waren, wies der Militärbefehla-
haber die Oberfeld- und Feldkommsndanturen in einem Erlaß
vom 27. Oktober 1942 (VII 1250) darauf bin, daß "um die
DurchfUbMmg der Deportation nach dem Osten" die DieILBtstelle
BrUssel der Sicherheitspolizei und des SD zu ersuchen sei.
FHmmJer ließ den Uilitärvexwaltungschef Reeder in einem
Schreiben vom Juli 1943 wissen, daß er seine Dienststelle
(d. h. den BdS) in BrÜBael angewiesen habe, den AbtraILBport
aller Juden aus Belgien durchzufflhren (Heym VII 1255; v. Hahn
XI 2071). Die Kompetenz des BdS fUr die "Abschiebung" ergibt
sich schließlich daraus, daß die Dienststelle in BrUssel die
Freilassung festgehaltener Juden aus dem Se.mmellager Llecheln
anordnen oder - wenn auch im Rahmen allgemeiner Richtlinien -
die Auswahl der Juden bestimmen konnte I die mit den einzelnen
Transporten verschleppt werden sollten (vgl. Heym VII 1235,
v. Bahn VII 1279 ff. ,md XI 2075 f.; Frank XII 2247 f. u.
2334 f.i Aktenvermerk des BUrochefa des Belgischen Justiz-
ministeriums vom 6. September 1943 - X 2020 ff.).
Die Dienststelle des BdS wurde 1m Rahmen der ihr zugewiesenen
Zuständigkeit auch tätig. Unter Ehlers als Leiter wirkte sie
Uber längere Zeit bei der "Endlösung der Judenfrage" tatkräf-
tig an den Deportationen mit. Nach der Wanneee-Konf'erenz vom
20. Januar 1942, m1t der die Endlösung allgemein eingeleitet